Zum Inhalt springen

EU-Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

Szósta dyrektywa w sprawie podatku VAT - Artykuł 13 część B lit. b) - Transakcje zwolnione od podatku - Najem nieruchomości - Porozumienie o zajmowaniu nieruchomości pod tytułem prekaryjnym.

ECLI: ECLI:EU:C:2004:730Entscheidung vom: 18.11.2004

Rechtssache C-284/03 Belgischer Staat gegen Temco Europe SA (Vorabentscheidungsersuchen der Cour d’appel Brüssel) „Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie – Artikel 13 Teil B Buchstabe b – Befreite Umsätze – Vermietung von Grundstücken – Widerrufliches Nutzungsrecht“ Leitsätze des Urteils Steuerrecht – Harmonisierung – Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Befreiungen nach der Sechsten Richtlinie – Befreiung der Vermietung von Grundstücken – Begriff – Übertragung eines widerruflichen Nutzungsrechts gegen eine Vergütung, die im Wesentlichen nach der genutzten Fläche festgesetzt wird – Einbeziehung – Bedingung – Vereinbarungen, die im Wesentlichen die passive Bereitstellung von Gebäuden oder Flächen gegen eine Vergütung zum Gegenstand haben, die nach dem Zeitablauf bemessen ist (Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 13 Teil B Buchstabe b) Artikel 13 Teil B Buchstabe b der Sechsten Richtlinie 77/388 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern ist dahin auszulegen, dass Umsätze, durch die eine Gesellschaft gleichzeitig durch verschiedene Verträge mehreren mit ihr verbundenen Gesellschaften gegen eine Vergütung, die im Wesentlichen nach der genutzten Fläche festgesetzt wird, ein widerrufliches Nutzungsrecht an ein und demselben Gebäude überträgt, Umsätze aus der „Vermietung von Grundstücken“ im Sinne dieser Vorschrift darstellen und dass diese Verträge, so wie sie durchgeführt werden, im Wesentlichen die Übertragung des passiven Nutzungsrechts an Gebäuden oder Flächen gegen eine Vergütung zum Gegenstand haben, die nach dem Zeitablauf bemessen ist, und nicht eine anders einzustufende Dienstleistung. (vgl. Randnr. 28 und Tenor) URTEIL DES GERICHTSHOFES (Erste Kammer)18. November 2004(1) „Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie – Artikel 13 Teil B Buchstabe b – Befreite Umsätze – Vermietung von Grundstücken – Widerrufliches Nutzungsrecht“ gegen DER GERICHTSHOF (Erste Kammer), nach Anhörung der Schlussanträge des Generalanwalts in der Sitzung vom 4. Mai 2004, folgendes „… B. Sonstige Steuerbefreiungen 1 – Verfahrenssprache: Französisch.

Amtliche Sprachfassungen

Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.

ČeštinaΕλληνικάEnglishEspañolFrançaisItalianoNederlandsPolskiPortuguês