EU-Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
ECLI:EU:C:2004:8
ECLI: ECLI:EU:C:2004:8Entscheidung vom: 07.01.2004
«Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Markt für Telekommunikationsdienste – Umstrukturierung der Tarife – Zugang zum Teilnehmeranschluss – Richtlinie 90/388/EWG – Artikel 4c»
Leitsätze des Urteils
Wettbewerb – Öffentliche Unternehmen und Unternehmen, denen die Mitgliedstaaten besondere oder ausschließliche Rechte gewähren – Telekommunikationssektor – Richtlinien 90/388 und 96/19 – Umstrukturierung der Tarife durch die historischen Telekommunikationsbetreiber – Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Beschränkungen für die Umstrukturierung zu beseitigen – Nationale Regelung, mit der die Tarife oder Höchstgrenzen für ihre Änderungen festgesetzt werden – Unzulässigkeit(Richtlinie 90/388 der Kommission, Artikel 4c, und Richtlinie 96/19, Artikel 1 Nummer 6)
(vgl. Randnrn. 32, 36-37, Tenor 1)
URTEIL DES GERICHTSHOFES (Fünfte Kammer)7. Januar 2004(1)
„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Markt für Telekommunikationsdienste – Umstrukturierung der Tarife – Zugang zum Teilnehmeranschluss – Richtlinie 90/388/EWG – Artikel 4c“
Klägerin,
gegen
Beklagter,
DER GERICHTSHOF (Fünfte Kammer),
nach Anhörung der Schlussanträge des Generalanwalts in der Sitzung vom 10. Juli 2003,
folgendes
Aus diesen Gründen
DER GERICHTSHOF (Fünfte Kammer)
Jann
Edward
La Pergola
Der Kanzler
Der Präsident der Fünfte Kammer
R. Grass
V. Skouris
1 – Verfahrenssprache: Spanisch.
Amtliche Sprachfassungen
Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.