EU-Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
Behoud van rechten van werknemers bij overgang van onderneming op staat - Mogelijkheid voor staat publiekrechtelijke regels op te leggen - Vermindering van loon.
ECLI: ECLI:EU:C:2004:706Entscheidung vom: 11.11.2004
Rechtssache C‑425/02
Johanna Maria Delahaye, verheiratete Boor
gegen
Ministre de la Fonction publique et de la Réforme administrative
(Vorabentscheidungsersuchen der Cour administrative)
„Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer bei Unternehmensübergang auf den Staat – Möglichkeit für den Staat, die Vorschriften des öffentlichen Rechts anzuwenden – Kürzung der Vergütung“
Leitsätze des Urteils
Sozialpolitik – Rechtsangleichung – Übergang von Unternehmen – Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer – Richtlinie 77/187 – Übernahme von zuvor durch eine juristische Person des Privatrechts ausgeübten Tätigkeiten durch den Staat – Möglichkeit für den Staat, den geltenden nationalen Vorschriften bezüglich der öffentlichen Angestellten nachzukommen – Wesentliche Kürzung der Vergütung – Wesentliche Änderung der Arbeitsbedingungen – Beendigung, die als durch den Arbeitgeber erfolgt anzusehen ist
(Richtlinie 77/187 des Rates, Artikel 1 Absatz 1 und 4 Absatz 2)
Die Richtlinie 77/187 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen ist dahin auszulegen, dass sie es grundsätzlich nicht ausschließt, dass im Fall des Unternehmensübergangs von einer juristischen Person des Privatrechts auf den Staat dieser als neuer Arbeitgeber eine Kürzung der Vergütung der betroffenen Arbeitnehmer vornimmt, um den geltenden nationalen Vorschriften bezüglich der öffentlichen Angestellten nachzukommen. Die zuständigen Behörden, die diese Vorschriften anzuwenden und auszulegen haben, sind jedoch verpflichtet, dies so weit wie möglich im Licht der Zielsetzung dieser Richtlinie zu tun, indem sie insbesondere dem Dienstalter des Arbeitnehmers Rechnung tragen, soweit die nationalen Vorschriften, die die Situation der staatlichen Angestellten regeln, das Dienstalter des staatlichen Angestellten bei der Berechnung seiner Vergütung berücksichtigen. Falls diese Berechnung zu einer wesentlichen Kürzung der Vergütung des Betroffenen führt, stellt eine solche Kürzung eine wesentliche Änderung der Arbeitsbedingungen zum Nachteil der von dem Übergang betroffenen Arbeitnehmer dar, so dass nach Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie 77/187 davon auszugehen ist, dass die Beendigung ihres Arbeitsvertrags aus diesem Grund durch den Arbeitgeber erfolgt ist.
(vgl. Randnr. 35 und Tenor)
URTEIL DES GERICHTSHOFES (Zweite Kammer)11. November 2004(1)
„Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer bei Unternehmensübergang auf den Staat – Möglichkeit für den Staat, die Vorschriften des öffentlichen Rechts anzuwenden – Kürzung der Vergütung“
gegen
DER GERICHTSHOF (Zweite Kammer),
nach Anhörung der Schlussanträge des Generalanwalts in der Sitzung vom 17. Juni 2004,
folgendes
1 – Verfahrenssprache: Französisch.
Amtliche Sprachfassungen
Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.
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