EU-Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
Steunmaatregelen van de staten - Gedeeltelijke vrijstelling van mineralenheffingen voor kas-of substraatteelt.
ECLI: ECLI:EU:C:2004:246Entscheidung vom: 29.04.2004
«Staatliche Beihilfen – Teilweise Befreiung von der Mineralstoffabgabe für Kulturpflanzen, die in Treibhäusern oder auf Kultursubstrat angebaut werden»
Leitsätze des Urteils
(vgl. Randnrn. 42-43)
(vgl. Randnr. 51)
(vgl. Randnr. 65)
URTEIL DES GERICHTSHOFES (Fünfte Kammer)29. April 2004(1)
„Staatliche Beihilfen – Teilweise Befreiung von der Mineralstoffabgabe für Kulturpflanzen, die in Treibhäusern oder auf Kultursubstrat angebaut werden“
Kläger,
gegen
Beklagte,
DER GERICHTSHOF (Fünfte Kammer),
nach Anhörung der Schlussanträge des Generalanwalts in der Sitzung vom 12. Juni 2003,
folgendes
Aus diesen Gründen
DER GERICHTSHOF (Fünfte Kammer)
Jann
Rosas
von Bahr
Der Kanzler
Der Präsident
R. Grass
V. Skouris
1 – Verfahrenssprache: Niederländisch.
Amtliche Sprachfassungen
Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.