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EU-Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

ECLI:EU:C:2003:627

ECLI: ECLI:EU:C:2003:627Entscheidung vom: 20.11.2003

«Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie – Befreiung von Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung ärztlicher und arztähnlicher Berufe erbracht werden» Leitsätze des Urteils Steuerrecht – Harmonisierung  – Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Befreiungen nach der Sechsten Richtlinie – Befreiung von Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin im Rahmen ärztlicher und arztähnlicher Berufe – Umfang(Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstabe c) URTEIL DES GERICHTSHOFES (Fünfte Kammer)20. November 2003(1) „Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie – Befreiung von Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung ärztlicher und arztähnlicher Berufe erbracht werden“ In der Rechtssache C-307/01 gegen DER GERICHTSHOF (Fünfte Kammer), aufgrund des Sitzungsberichts, nach Anhörung der mündlichen Ausführungen von Herrn d'Ambrumenil und der Dispute Resolution Services Ltd, der Regierung des Vereinigten Königreichs und der Kommission in der Sitzung vom 20. November 2002, nach Anhörung der Schlussanträge der Generalanwältin in der Sitzung vom 30. Januar 2003 folgendes Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF (Fünfte Kammer) Rosas Edward La Pergola Der Kanzler Der Präsident R. Grass V. Skouris 1 – Verfahrenssprache: Englisch.

Amtliche Sprachfassungen

Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.

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