EU-Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
ECLI:EU:C:2003:627
ECLI: ECLI:EU:C:2003:627Entscheidung vom: 20.11.2003
«Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie – Befreiung von Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung ärztlicher und arztähnlicher Berufe erbracht werden»
Leitsätze des Urteils
Steuerrecht – Harmonisierung – Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Befreiungen nach der Sechsten Richtlinie – Befreiung von Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin im Rahmen ärztlicher und arztähnlicher Berufe – Umfang(Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstabe c)
URTEIL DES GERICHTSHOFES (Fünfte Kammer)20. November 2003(1)
„Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie – Befreiung von Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung ärztlicher und arztähnlicher Berufe erbracht werden“
In der Rechtssache C-307/01
gegen
DER GERICHTSHOF (Fünfte Kammer),
aufgrund des Sitzungsberichts,
nach Anhörung der mündlichen Ausführungen von Herrn d'Ambrumenil und der Dispute Resolution Services Ltd, der Regierung des Vereinigten Königreichs und der Kommission in der Sitzung vom 20. November 2002,
nach Anhörung der Schlussanträge der Generalanwältin in der Sitzung vom 30. Januar 2003
folgendes
Aus diesen Gründen hat
DER GERICHTSHOF (Fünfte Kammer)
Rosas
Edward
La Pergola
Der Kanzler
Der Präsident
R. Grass
V. Skouris
1 – Verfahrenssprache: Englisch.
Amtliche Sprachfassungen
Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.