Kanzlei
Die Kanzlei Stahl Lippok Hovemeyer Kröger in 53111 Bonn kann Sie in folgenden Rechtsgebieten: Betriebsverfassungsrecht, Steuerrecht, Erbrecht, Kündigungsschutz, Arbeitsrecht vertreten.
Rechtsanwalt Klaus Hovemeyer kann Sie unter anderem auch in Betriebsverfassungsrecht beraten.
Rechtsanwalt Ulrich Stahl kann Sie unter anderem auch in Steuerrecht beraten.
Text aus dem Bestandseintrag, im Wortlaut übernommen. Wertungen darin sind Angaben des Eintrags.
Anwältinnen & Anwälte (2)
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Rechtsgebiete laut Bestandseintrag (4)
Angaben aus dem übernommenen ra.de-Bestand. Sie sagen, in welchen Gebieten die Kanzlei sich eingetragen hat — nicht, dass eine Fachanwaltsbezeichnung vorliegt.
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