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EU-Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

Inadempimento di uno Stato - Direttiva 2005/65/CE - Politica dei trasporti - Sicurezza degli impianti portuali - Mancata trasposizione entro il termine prescritto.

ECLI: ECLI:EU:C:2009:516Entscheidung vom: 03.09.2009

Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 3. September 2009 – Kommission/Vereinigtes Königreich (Rechtssache C‑527/08) „Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2005/65/EG – Verkehrspolitik – Gefahrenabwehr in Hafenanlagen – Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist“ Vertragsverletzungsklage – Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof – Maßgebende Lage – Lage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist (Art. 226 EG) (vgl. Randnr. 9) Gegenstand Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2005/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Erhöhung der Gefahrenabwehr in Häfen (ABl. L 310, S. 28) nachzukommen Tenor 1. Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 18 der Richtlinie 2005/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Erhöhung der Gefahrenabwehr in Häfen verstoßen, dass es die Rechts‑ und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat. 2. Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland trägt die Kosten.

Amtliche Sprachfassungen

Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.

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