EU-Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
Inadempimento di uno Stato - Direttiva 2003/4/CE - Accesso del pubblico all'informazione ambientale - Mancata trasposizione nel termine prescritto.
ECLI: ECLI:EU:C:2007:416Entscheidung vom: 05.07.2007
Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 5. Juli 2007 – Kommission/Österreich
(Rechtssache C‑340/06)
„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2003/4/EG – Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen – Keine fristgerechte Umsetzung“
Vertragsverletzungsklage – Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof – Maßgebende Lage – Lage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist (Art. 226 EG) (vgl. Randnr. 6)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass aller Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates (ABl. L 41, S. 26) nachzukommen
Tenor
1.
Die Republik Österreich hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates verstoßen, dass sie nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2.
Die Republik Österreich trägt die Kosten.
Amtliche Sprachfassungen
Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.
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