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EU-Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

Inadempimento di uno Stato membro - Direttiva 2003/55/CE - Mercato interno del gas naturale - Omessa trasposizione entro il termine prescritto.

ECLI: ECLI:EU:C:2006:718Entscheidung vom: 16.11.2006

Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 16. November 2006 – Kommission/Spanien (Rechtssache C-357/05) „Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2003/55/EG – Erdgasbinnenmarkt – Nicht fristgerechte Umsetzung“ Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof – Maßgebende Lage – Lage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist (Artikel 226 EG) (vgl. Randnr. 6) Gegenstand Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass der Rechts‑ und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2003/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 98/30/EG (ABl. L 176, S. 57) nachzukommen Tenor Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2003/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 98/30/EG verstoßen, dass es nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen. Das Königreich Spanien trägt die Kosten.

Amtliche Sprachfassungen

Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.

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