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EU-Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

ECLI:EU:C:2004:62

ECLI: ECLI:EU:C:2004:62Entscheidung vom: 29.01.2004

«Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 96/29/Euratom – Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlungen – Keine Umsetzung im gesamten Staatsgebiet» Leitsätze des Urteils URTEIL DES GERICHTSHOFES (Vierte Kammer)29. Januar 2004(1) „Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 96/29/Euratom – Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlungen – Keine Umsetzung im gesamten Staatsgebiet“ Klägerin, gegen Beklagter, DER GERICHTSHOF (Vierte Kammer),, aufgrund des nach Anhörung des Generalanwalts ergangenen Beschlusses, ohne Schlussanträge über die Rechtssache zu entscheiden, folgendes Aus diesen Gründen DER GERICHTSHOF (Vierte Kammer) Timmermans La Pergola von Bahr Der Kanzler Der Präsident R. Grass V. Skouris 1 – Verfahrenssprache: Englisch.

Amtliche Sprachfassungen

Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.

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