EU-Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
ECLI:EU:C:2004:62
ECLI: ECLI:EU:C:2004:62Entscheidung vom: 29.01.2004
«Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 96/29/Euratom – Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlungen – Keine Umsetzung im gesamten Staatsgebiet»
Leitsätze des Urteils
URTEIL DES GERICHTSHOFES (Vierte Kammer)29. Januar 2004(1)
„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 96/29/Euratom – Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlungen – Keine Umsetzung im gesamten Staatsgebiet“
Klägerin,
gegen
Beklagter,
DER GERICHTSHOF (Vierte Kammer),,
aufgrund des nach Anhörung des Generalanwalts ergangenen Beschlusses, ohne Schlussanträge über die Rechtssache zu entscheiden,
folgendes
Aus diesen Gründen
DER GERICHTSHOF (Vierte Kammer)
Timmermans
La Pergola
von Bahr
Der Kanzler
Der Präsident
R. Grass
V. Skouris
1 – Verfahrenssprache: Englisch.
Amtliche Sprachfassungen
Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.