EU-Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
Libera circolazione delle merci - Immissione in libera pratica - Prelievo di un campione - Possibilità di contestare la rappresentatività di tale campione.
ECLI: ECLI:EU:C:2004:120Entscheidung vom: 04.03.2004
«Freier Warenverkehr – Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr – Entnahme eines Musters oder einer Probe – Möglichkeit, die Repräsentativität dieses Musters oder dieser Probe zu bestreiten»
Leitsätze des Urteils
Zollunion – Rechtsangleichung – Verfahren für die Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr – Entnahme eines Musters oder einer Probe der eingeführten Waren – Möglichkeit für den bei der Entnahme anwesenden Anmelder, die Repräsentativität dieses Musters oder dieser Probe nachträglich zu bestreiten – Grenzen (Verordnung Nr. 2913/92 des Rates, Artikel 70; Richtlinie 79/695 des Rates, Artikel 9 und 10; Richtlinie 82/57 der Kommission, Artikel 11)
(vgl. Randnr. 47 und Tenor)
URTEIL DES GERICHTSHOFES (Fünfte Kammer)4. März 2004(1)
„Freier Warenverkehr – Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr – Entnahme eines Musters oder einer Probe – Möglichkeit, die Repräsentativität dieses Musters oder dieser Probe zu bestreiten“
gegen
DER GERICHTSHOF (Fünfte Kammer),
nach Anhörung der mündlichen Ausführungen der französischen Regierung, vertreten durch A. Colomb, und der Kommission, vertreten durch X. Lewis als Bevollmächtigten, in der Sitzung vom 5. Februar 2003,
nach Anhörung der Schlussanträge des Generalanwalts in der Sitzung vom 10. April 2003,
folgendes
Aus diesen Gründen
DER GERICHTSHOF (Fünfte Kammer)
Timmermans
La Pergola
von Bahr
Der Kanzler
Der Präsident
R. Grass
V. Skouris
1 – Verfahrenssprache: Französisch.
Amtliche Sprachfassungen
Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.