EU-Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
ECLI:EU:C:2003:623
ECLI: ECLI:EU:C:2003:623Entscheidung vom: 20.11.2003
«Gemeinsamer Zolltarif – Zollwert – Ermittlung des Transaktionswerts – Zinsen, die im Rahmen einer Finanzierungsvereinbarung zu zahlen sind – Nichteinbeziehung – Voraussetzungen – Von dem tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis getrennt ausgewiesene Zinsen – Anmeldung, in der die geschuldeten oder gezahlten Zinsen nicht erwähnt sind»
Leitsätze des Urteils
1.. Gemeinschaftsrecht – Mehrsprachige Vorschriften – Einheitliche Auslegung – Abweichungen zwischen den sprachlichen Fassungen – Allgemeine Systematik und Zweck der fraglichen Regelung als Bezugspunkt
2.. Gemeinsamer Zolltarif – Zollwert – Transaktionswert – Ermittlung – Zinsen, die im Rahmen einer Finanzierungsvereinbarung zu zahlen sind – Nichteinbeziehung – Voraussetzungen – Von dem tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis getrennt ausgewiesene Zinsen – Anmeldung, in der die geschuldeten oder gezahlten Zinsen nicht erwähnt sind (Verordnung Nr. 1495/80 der Kommission, Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a)
URTEIL DES GERICHTSHOFES (Fünfte Kammer)20. November 2003(1)
„Gemeinsamer Zolltarif – Zollwert – Ermittlung des Transaktionswerts – Zinsen, die im Rahmen einer Finanzierungsvereinbarung zu zahlen sind – Nichteinbeziehung – Voraussetzungen – Von dem tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis getrennt ausgewiesene Zinsen – Anmeldung, in der die geschuldeten oder gezahlten Zinsen nicht erwähnt sind“
In der Rechtssache C-152/01
gegen
DER GERICHTSHOF (Fünfte Kammer),
aufgrund des Berichts des Berichterstatters,
nach Anhörung der Schlussanträge des Generalanwalts in der Sitzung vom 23. Januar 2003
folgendes
Aus diesen Gründen hat
DER GERICHTSHOF (Fünfte Kammer)
Jann
Timmermans
von Bahr
Der Kanzler
Der Präsident
R. Grass
V. Skouris
1 – Verfahrenssprache: Deutsch.
Amtliche Sprachfassungen
Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.