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ECLI:EU:C:2003:594
ECLI: ECLI:EU:C:2003:594Entscheidung vom: 06.11.2003
«Richtlinie 77/187/EWG – Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen – Vorruhestand und damit zusammenhängende Leistungen»
Leitsätze des Urteils
1.. Sozialpolitik – Rechtsangleichung – Übergang von Unternehmen – Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer – Richtlinie 77/187 – Rechte und Pflichten im Sinne des Artikels 3 – Rechte, die bei Entlassung oder bei mit dem Arbeitgeber vereinbartem Eintritt in den Vorruhestand entstehen – Einbeziehung (Richtlinie 77/187 des Rates, Artikel 3 Absatz 1)
2.. Sozialpolitik – Rechtsangleichung – Übergang von Unternehmen – Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer – Richtlinie 77/187 – Ausnahmen – Betriebliche oder überbetriebliche Zusatzversorgungseinrichtungen – Leistungen bei Alter – Begriff – Leistungen einer vorgezogenen Altersrente und Leistungen zur Verbesserung der Bedingungen einer solchen Rente – Nichteinbeziehung (Richtlinie 77/187 des Rates, Artikel 3 Absatz 3)
3.. Sozialpolitik – Rechtsangleichung – Übergang von Unternehmen – Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer – Richtlinie 77/187 – Übergang der bei der Entlassung eines Arbeitnehmers bestehenden Verpflichtungen – Voraussetzungen und Grenzen – Verpflichtungen, die auf staatliche Akte zurückgehen oder durch staatliche Akte ausgestaltet worden sind – Unbeachtlichkeit (Richtlinie 77/187 des Rates, Artikel 3)
4.. Sozialpolitik – Rechtsangleichung – Übergang von Unternehmen – Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer – Richtlinie 77/187 – Weniger günstige Vorruhestandsbedingungen – Einwilligung der Arbeitnehmer – Ausschluss – Ausnahme – Günstigere Bedingungen, die sich aus einem nicht mehr anwendbaren Kollektivvertrag ergeben (Richtlinie 77/187 des Rates, Artikel 3)
5.. Sozialpolitik – Rechtsangleichung – Übergang von Unternehmen – Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer – Richtlinie 77/187 – Unter Verstoß gegen zwingende Verpflichtungen aus Artikel 3 angebotene weniger günstige Vorruhestandsbedingungen – Dem Erwerber obliegende Ausgleichsverpflichtung (Richtlinie 77/187 des Rates, Artikel 3)
URTEIL DES GERICHTSHOFES (Sechste Kammer)6. November 2003(1)
„Richtlinie 77/187/EWG – Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen – Vorruhestand und damit zusammenhängende Leistungen“
In der Rechtssache C-4/01
gegen
DER GERICHTSHOF (Sechste Kammer),
aufgrund des Sitzungsberichts,
nach Anhörung der mündlichen Ausführungen von Frau Martin, Herrn Daby und Herrn Willis, der South Bank University und der Kommission in der Sitzung vom 15. Mai 2003,
nach Anhörung der Schlussanträge des Generalanwalts in der Sitzung vom 17. Juni 2003
folgendes
Aus diesen Gründen hat
DER GERICHTSHOF (Sechste Kammer)
Puissochet
Schintgen
Gulmann
Macken
Cunha Rodrigues
Der Kanzler
Der Präsident
R. Grass
V. Skouris
1 – Verfahrenssprache: Englisch.
Amtliche Sprachfassungen
Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.