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ZustAO BeihAmtlich · § 5 UrhG

BMF-Zuständigkeitsanordnung - Beihilfe

Rechtsstand: 25.10.2001Fundstelle: BGBl I 2000, 1209Ausgefertigt: 27.01.2000

Vorschriften

Für dieses Gesetz sind noch keine einzelnen Vorschriften hinterlegt.