ZOVersDTAGAmtlich · § 5 UrhG
Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung im Geschäftsbereich der Deutschen Telekom AG
Rechtsstand: 02.12.1997Fundstelle: BGBl I 1997, 2288Ausgefertigt: 25.07.1997
Vorschriften
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