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THWEhrZÄndErlAmtlich · § 5 UrhG

Erlaß über die Genehmigung einer Änderung der Stiftungsbestimmungen und der Verleihungsbedingungen für das Ehrenzeichen des Technischen Hilfswerks

Rechtsstand: 10.07.1990Fundstelle: BGBl I 1990, 1437Ausgefertigt: 10.07.1990

Vorschriften

Für dieses Gesetz sind noch keine einzelnen Vorschriften hinterlegt.