Zum Inhalt springen
TELEKOMErnAnOAmtlich · § 5 UrhG

Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten und Beamtinnen im Bereich der Deutschen Bundespost TELEKOM

Rechtsstand: 28.02.1990Fundstelle: BGBl I 1990, 437Ausgefertigt: 28.02.1990

Vorschriften

Für dieses Gesetz sind noch keine einzelnen Vorschriften hinterlegt.