TELEKOMErnAnOAmtlich · § 5 UrhG
Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten und Beamtinnen im Bereich der Deutschen Bundespost TELEKOM
Rechtsstand: 28.02.1990Fundstelle: BGBl I 1990, 437Ausgefertigt: 28.02.1990
Vorschriften
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