StAbwG✔Amtlich · § 5 UrhGSteueroasen-AbwehrgesetzMerken⌚Rechtsstand: 02.12.2024Fundstelle: BGBl I 2021, 2056Ausgefertigt: 25.06.2021Gliederung13 VorschriftenAbschnitt 1Allgemeine Vorschriften§ 1 Anwendungsbereich§ 2 Begriffsbestimmungen§ 3 VerordnungsermächtigungAbschnitt 2Qualifikation eines Staates oder Gebiets§ 4 Intransparenz in Steuersachen§ 5 Unfairer Steuerwettbewerb§ 6 Nichterfüllung der BEPS-MindeststandardsAbschnitt 3Abwehrmaßnahmen§ 7 Betroffene Geschäftsvorgänge§ 8 Verbot des Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzugs§ 9 Verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung§ 10 Quellensteuermaßnahmen§ 11 Maßnahmen bei Gewinnausschüttungen und AnteilsveräußerungenAbschnitt 4Besondere Anforderungen an das Steuerverwaltungsverfahren§ 12 Gesteigerte MitwirkungspflichtenAbschnitt 5Schlussvorschriften§ 13 Anwendungsvorschriften