RKIZustAnOAmtlich · § 5 UrhG
Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Robert Koch-Instituts in Angelegenheiten nach dem Bundesreisekostengesetz und dem Bundesumzugskostengesetz einschließlich der hierzu ergangenen Trennungsgeldverordnung
Rechtsstand: 03.02.2006Fundstelle: BGBl I 2006, 396Ausgefertigt: 03.02.2006
Vorschriften
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