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PTStiftErnAnOAmtlich · § 5 UrhG

Anordnung zur Übertragung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Beamten der Museumsstiftung Post und Telekommunikation

Rechtsstand: 23.12.1997Fundstelle: BGBl I 1998, 63Ausgefertigt: 23.12.1997

Vorschriften

Für dieses Gesetz sind noch keine einzelnen Vorschriften hinterlegt.