Zum Inhalt springen
PatInfoZBekAmtlich · § 5 UrhG

Bekanntmachung der zur Entgegennahme von Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen befugten Patentinformationszentren

Rechtsstand: 06.04.1999Fundstelle: BGBl I 1999, 648Ausgefertigt: 06.04.1999

Vorschriften

Für dieses Gesetz sind noch keine einzelnen Vorschriften hinterlegt.