LMBVVAmtlich · § 5 UrhG
Lebensmittel für bestimmte Verbrauchergruppen-Verordnung
Rechtsstand: 26.04.2023Fundstelle: BGBl I 2023, Nr. 115, 2Ausgefertigt: 26.04.2023
Gliederung
11 Vorschriften- Abschnitt 1Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2Anzeige des Inverkehrbringens
- Abschnitt 3Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkinder
- Abschnitt 4Sondervorschriften für bestimmte Lebensmittel
- § 6 Besondere Anforderungen an Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung und Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, die für die Ernährungsanforderungen von Säuglingen oder Kleinkindern entwickelt wurden
- § 7 Besondere Anforderungen an die Bezeichnung, die Werbung und die Verteilung von Material für Informations- oder Ausbildungszwecke
- § 8 Genehmigungspflicht bei der Herstellung von Lebensmitteln
- Abschnitt 5Straftaten und Ordnungswidrigkeiten