Zum Inhalt springen
KrAbwFBekAmtlich · § 5 UrhG

Bekanntmachung über die Eintragung von verzinslichen Schatzanweisungen des Fonds "Kreditabwicklungsfonds" in das Schuldbuch des Fonds "Kreditabwicklungsfonds"

Rechtsstand: 11.11.1990Fundstelle: BGBl I 1990, 2504Ausgefertigt: 11.11.1990

Vorschriften

Für dieses Gesetz sind noch keine einzelnen Vorschriften hinterlegt.