JubVÄndV 4Amtlich · § 5 UrhG
Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes
Rechtsstand: 05.02.2009Fundstelle: BGBl I 1990, 486Ausgefertigt: 13.03.1990
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