InvHSG✔Amtlich · § 5 UrhGInvestitionshilfe-SchlußgesetzMerken⌚Rechtsstand: 24.02.1955Fundstelle: BGBl I 1955, 69Ausgefertigt: 24.02.1955Gliederung6 VorschriftenZweiter AbschnittErmäßigung der Verzugszuschläge§ 5Dritter AbschnittBehandlung des eine Milliarde Deutsche Mark übersteigenden Aufkommens aus der Investitionshilfe§ 6§ 7Vierter AbschnittErlöschen des Sondervermögens§ 8Fünfter AbschnittBegriffsbestimmung§ 9Sechster AbschnittInkrafttreten§ 10