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HypÜberlGAmtlich · § 5 UrhG

Gesetz betreffend die Überleitung von Hypotheken des früheren Rechtes

Rechtsstand: 17.03.1906Fundstelle: RGBl 1906, 429Ausgefertigt: 17.03.1906

Vorschriften

Für dieses Gesetz sind noch keine einzelnen Vorschriften hinterlegt.