GAPKondVAmtlich · § 5 UrhG
GAP-Konditionalitäten-Verordnung
Rechtsstand: 12.08.2026Fundstelle: BGBl I 2022, 2244Ausgefertigt: 07.12.2022
Gliederung
37 Vorschriften- Kapitel 1Allgemeine Vorschriften
- Kapitel 2GLÖZ-Standards
- Abschnitt 1Erhaltung von Dauergrünland
- § 2 Fälle, in denen keine Genehmigung nach § 5 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes erforderlich ist
- § 3 Antrag auf Genehmigung der Umwandlung von Dauergrünland
- § 4 Anlage von Ersatzflächen bei genehmigter Umwandlung
- § 5 Frist für die Anlage von Ersatzflächen
- § 6 Geltungsdauer der Genehmigungen nach § 5 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes
- § 7 Rückumwandlung bei einer Umwandlung entgegen § 5 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes
- § 8 Nichtanwendbarkeit von § 6 des GAP- Konditionalitäten-Gesetzes in bestimmten Fällen
- § 9 Anzeige der Umwandlung von Dauergrünland nach § 6 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes
- § 10 Umwandlung von Dauergrünland nach § 7 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes
- Abschnitt 2Mindestschutz von Feuchtgebieten und Mooren
- Abschnitt 3Weitere GLÖZ-Standards
- Abschnitt 4Mindestanteil von nichtproduktiven Flächen und Landschaftselementen an Ackerland
- § 19 Anpassung des Mindestanteils von nichtproduktiven Flächen und Landschaftselementen an Ackerland nach § 11 Absatz 2 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes
- § 20 Anrechnung von nichtproduktiven Flächen und Landschaftselementen
- § 21 Anforderungen an nichtproduktive Flächen
- § 22 Ausnahmen für bestimmte Begünstigte
- § 23 Keine Beseitigung von Landschaftselementen
- Abschnitt 5Umweltsensibles Dauergrünland
- § 24 Anzeigepflicht für Maßnahmen zur Grasnarbenerneuerung bei umweltsensiblem Dauergrünland
- § 25 Fälle, in denen eine Aufhebung der Bestimmung von Dauergrünland als umweltsensibel nach § 12 Absatz 6 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes nicht erforderlich ist
- § 26 Antrag nach § 12 Absatz 6 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes
- § 27 Geltungsdauer der Aufhebung nach § 12 Absatz 6 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes
- § 28 Rückumwandlung von umweltsensiblen Dauergrünlandflächen
- Abschnitt 1Erhaltung von Dauergrünland
- Kapitel 3Kontrollen und Sanktionen