FMSAKostV✔Amtlich · § 5 UrhGFMSA-KostenverordnungMerken⌚Rechtsstand: 28.02.2025Fundstelle: BGBl I 2015, 1928Ausgefertigt: 06.11.2015Gliederung12 VorschriftenAbschnitt 1Kostenerstattung§ 1 Kostenschuldner§ 2 Entstehung der Pflicht zur Kostenerstattung§ 3 Umfang der zu erstattenden Kosten; Kostenpauschale§ 4 Fälligkeit§ 5 Vorschusszahlung und SicherheitsleistungAbschnitt 2Verjährung und Säumniszuschlag§ 6 Festsetzungsverjährung§ 7 Zahlungsverjährung§ 8 Unterbrechung der Zahlungsverjährung§ 9 Säumniszuschlag§ 10 Stundung, Niederschlagung und Erlass§ 11 Erstattung überzahlter oder zu Unrecht erhobener KostenerstattungenAbschnitt 3Übergangsregelungen und Inkrafttreten§ 12 Übergangsregelungen