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FinDASaAmtlich · § 5 UrhG

Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Rechtsstand: 10.04.2026Fundstelle: BGBl I 2002, 1500Ausgefertigt: 29.04.2002

Gliederung

15 Vorschriften
  1. Erster AbschnittAufbau und Geschäftsführung
  2. Zweiter AbschnittVerwaltungsrat
  3. Dritter AbschnittHaushaltsführung
  4. Vierter AbschnittÜbergang von Rechten und Pflichten, Veröffentlichung