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FestLSockelProkAmtlich · § 5 UrhG

Proklamation der Bundesregierung über die Erforschung und Ausbeutung des deutschen Festlandsockels

Rechtsstand: 20.01.1964Fundstelle: BGBl II 1964, 104Ausgefertigt: 20.01.1964

Vorschriften

Für dieses Gesetz sind noch keine einzelnen Vorschriften hinterlegt.