ERPBürgschGAmtlich · § 5 UrhG
Drittes Gesetz über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft
Rechtsstand: 06.12.1954Fundstelle: BGBl I 1954, 365Ausgefertigt: 06.12.1954
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