DPMAhtDAnOAmtlich · § 5 UrhG
Anordnung über die Einstellung von Beamtinnen und Beamten in den höheren technischen Dienst beim Deutschen Patent- und Markenamt
Rechtsstand: 16.10.2006Fundstelle: BGBl I 2006, 2668Ausgefertigt: 16.10.2006
Vorschriften
Für dieses Gesetz sind noch keine einzelnen Vorschriften hinterlegt.