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DPMAhtDAnOAmtlich · § 5 UrhG

Anordnung über die Einstellung von Beamtinnen und Beamten in den höheren technischen Dienst beim Deutschen Patent- und Markenamt

Rechtsstand: 16.10.2006Fundstelle: BGBl I 2006, 2668Ausgefertigt: 16.10.2006

Vorschriften

Für dieses Gesetz sind noch keine einzelnen Vorschriften hinterlegt.