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DPMAhnwDAnOAmtlich · § 5 UrhG

Anordnung über die Einstellung von Beamtinnen und Beamten in den höheren naturwissenschaftlichen Dienst beim Deutschen Patent- und Markenamt

Rechtsstand: 14.04.2010Fundstelle: BGBl I 2010, 620Ausgefertigt: 14.04.2010

Vorschriften

Für dieses Gesetz sind noch keine einzelnen Vorschriften hinterlegt.