DaTraGebVAmtlich · § 5 UrhG
Datentransparenz-Gebührenverordnung
Rechtsstand: 29.01.2025Fundstelle: BGBl I 2014, 458Ausgefertigt: 30.04.2014
Vorschriften
13 Vorschriften- § 1Anwendungsbereich und Gebührenerhebung
- § 2Entstehung der Gebührenschuld
- § 3Gebührenschuldner
- § 4Befreiung von der Zahlung der Gebühren und von der Erstattung der Auslagen
- § 5Höhe der Grundgebühr
- § 6Höhe der Zusatzgebühr für Datenauswertung und Datenbereitstellung
- § 7Höhe der Gebühr für Beratung, Erstellung vorläufiger Auswertungen und Zwischenergebnisse
- § 8Höhe der Gebühr bei Rücknahme des Antrags
- § 9Erstattung von Auslagen
- § 10Höhe der Gebühr für Schulungen
- § 11Gebührenerhöhung und -ermäßigung
- § 12Anwendung des Bundesgebührengesetzes
- § 13Inkrafttreten