Zum Inhalt springen
BwEhrZErlÄndErlAmtlich · § 5 UrhG

Erlaß über die Genehmigung einer Änderung des Erlasses über die Stiftung des Ehrenzeichens der Bundeswehr

Rechtsstand: 18.03.1991Fundstelle: BGBl I 1991, 764Ausgefertigt: 18.03.1991

Vorschriften

Für dieses Gesetz sind noch keine einzelnen Vorschriften hinterlegt.