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BRPHVAnlAmtlich · § 5 UrhG

Länderübergreifender Raumordnungsplan für den Hochwasserschutz (Anlage zur Verordnung über die Raumordnung im Bund für einen länderübergreifenden Hochwasserschutz)

Rechtsstand: 19.08.2021Fundstelle: BGBl I 2021, 3712 [Anlageband]Ausgefertigt: 19.08.2021

Vorschriften

Für dieses Gesetz sind noch keine einzelnen Vorschriften hinterlegt.