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BMZWidAnOAmtlich · § 5 UrhG

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen in Angelegenheiten nach dem Bundesumzugskostengesetz einschließlich der hierzu ergangenen Trennungsgeldverordnung von Beschäftigten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Rechtsstand: 30.07.1999Fundstelle: BGBl I 1999, 1903Ausgefertigt: 30.07.1999

Vorschriften

Für dieses Gesetz sind noch keine einzelnen Vorschriften hinterlegt.