BMVgZVersAnOAmtlich · § 5 UrhG
Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung im Dienstbereich des Bundesministers der Verteidigung
Rechtsstand: 26.01.1974Fundstelle: BGBl I 1970, 1219Ausgefertigt: 24.07.1970
Vorschriften
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