Zum Inhalt springen
BMVgZVersAnOAmtlich · § 5 UrhG

Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung im Dienstbereich des Bundesministers der Verteidigung

Rechtsstand: 26.01.1974Fundstelle: BGBl I 1970, 1219Ausgefertigt: 24.07.1970

Vorschriften

Für dieses Gesetz sind noch keine einzelnen Vorschriften hinterlegt.