Zum Inhalt springen
BMinGSBRAnOAmtlich · § 5 UrhG

Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse auf die Einrichtungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung

Rechtsstand: 09.09.2003Fundstelle: BGBl I 2003, 1956Ausgefertigt: 09.09.2003

Vorschriften

Für dieses Gesetz sind noch keine einzelnen Vorschriften hinterlegt.