BMinGSBRAnOAmtlich · § 5 UrhG
Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse auf die Einrichtungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung
Rechtsstand: 09.09.2003Fundstelle: BGBl I 2003, 1956Ausgefertigt: 09.09.2003
Vorschriften
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