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BMFJubAnOAmtlich · § 5 UrhG

Anordnung über die Übertragung der Befugnis zu Entscheidungen über Jubiläumszuwendungen an Beamte im Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen

Rechtsstand: 12.10.1962Fundstelle: BAnz 1962, Nr 207Ausgefertigt: 12.10.1962

Vorschriften

Für dieses Gesetz sind noch keine einzelnen Vorschriften hinterlegt.