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BMASGBWidVertrAnOAmtlich · § 5 UrhG

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und für die Vertretung des Bundes bei Klagen aus dem Beamten- oder Richterverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Rechtsstand: 03.06.2022Fundstelle: BGBl I 2022, 1073Ausgefertigt: 03.06.2022

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