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2. BImSchVAmtlich · § 5 UrhG

Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen

Rechtsstand: 19.06.2020Fundstelle: BGBl I 1990, 2694Ausgefertigt: 10.12.1990

Gliederung

16 Vorschriften
  1. Erster AbschnittAllgemeine Vorschriften
  2. Zweiter AbschnittErrichtung und Betrieb
  3. Vierter AbschnittEigenkontrolle und Überwachung
  4. Fünfter AbschnittGemeinsame Vorschriften