Zum Inhalt springen
BImAZustBekAmtlich · § 5 UrhG

Bekanntmachung über die Übertragung von Befugnissen und Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Rechtsstand: 04.07.2006Fundstelle: BGBl I 2006, 1454Ausgefertigt: 04.07.2006

Vorschriften

Für dieses Gesetz sind noch keine einzelnen Vorschriften hinterlegt.