BImAZustBekAmtlich · § 5 UrhG
Bekanntmachung über die Übertragung von Befugnissen und Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Rechtsstand: 04.07.2006Fundstelle: BGBl I 2006, 1454Ausgefertigt: 04.07.2006
Vorschriften
Für dieses Gesetz sind noch keine einzelnen Vorschriften hinterlegt.