BGSVVermGAmtlich · § 5 UrhG
Gesetz zur Regelung von Vermögensfragen der Sozialversicherung im Beitrittsgebiet
Rechtsstand: 12.12.2019Fundstelle: BGBl I 1991, 2313Ausgefertigt: 20.12.1991
Gliederung
14 Vorschriften- Erster AbschnittRegelungsgegenstand
- Zweiter AbschnittUnbewegliches Vermögen
- Dritter AbschnittBewegliche Sachen, Forderungen, Verbindlichkeiten
- Vierter AbschnittAnteile am Gesamthandsvermögen
- Fünfter AbschnittVollmachtsregelung
- Sechster AbschnittAltvermögen der Sozialversicherungsträger
- Siebter AbschnittSchlußvorschriften