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BGSVVermGAmtlich · § 5 UrhG

Gesetz zur Regelung von Vermögensfragen der Sozialversicherung im Beitrittsgebiet

Rechtsstand: 12.12.2019Fundstelle: BGBl I 1991, 2313Ausgefertigt: 20.12.1991

Gliederung

14 Vorschriften
  1. Erster AbschnittRegelungsgegenstand
  2. Zweiter AbschnittUnbewegliches Vermögen
  3. Dritter AbschnittBewegliche Sachen, Forderungen, Verbindlichkeiten
  4. Vierter AbschnittAnteile am Gesamthandsvermögen
  5. Fünfter AbschnittVollmachtsregelung
  6. Sechster AbschnittAltvermögen der Sozialversicherungsträger
  7. Siebter AbschnittSchlußvorschriften