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BGRWidAnO 2011Amtlich · § 5 UrhG

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Bundes bei Klagen von Beschäftigten der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe in Angelegenheiten nach den besoldungsrechtlichen Bestimmungen des Bundes sowie des Kindergeldes

Rechtsstand: 12.10.2011Fundstelle: BGBl I 2011, 2092Ausgefertigt: 12.10.2011

Vorschriften

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