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BfJWidVertrAnOAmtlich · § 5 UrhG

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beamtinnen und Beamten des Bundesamts für Justiz in Angelegenheiten der Besoldung, des Dienstunfall-, Reisekosten-, Umzugskosten- und Trennungsgeldrechts

Rechtsstand: 05.03.2015Fundstelle: BGBl I 2015, 318Ausgefertigt: 05.03.2015

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