BfAAWidVertrAnOAmtlich · § 5 UrhG
Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten in Beihilfe-, Reisekosten- und Umzugskostenangelegenheiten sowie für die Beihilfefestsetzung
Rechtsstand: 27.09.2022Fundstelle: BGBl I 2022, 1832Ausgefertigt: 27.09.2022