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BfAAErnAnOAmtlich · § 5 UrhG

Anordnung über die Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten

Rechtsstand: 07.03.2024Fundstelle: BGBl I 2024, Nr. 96Ausgefertigt: 07.03.2024

Vorschriften

Für dieses Gesetz sind noch keine einzelnen Vorschriften hinterlegt.