BfAAErnAnOAmtlich · § 5 UrhG
Anordnung über die Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten
Rechtsstand: 07.03.2024Fundstelle: BGBl I 2024, Nr. 96Ausgefertigt: 07.03.2024
Vorschriften
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