BahnGAmtlich · § 5 UrhG
Gesetz über Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Betriebs von Bahnunternehmen des öffentlichen Verkehrs
Rechtsstand: 08.12.2010Fundstelle: RGBl II 1934, 91Ausgefertigt: 07.03.1934
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