Zum Inhalt springen
AWZROVAnlAmtlich · § 5 UrhG

Raumordnungsplan für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone in der Nordsee und in der Ostsee (Anlage zur Verordnung über die Raumordnung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone in der Nordsee und in der Ostsee)

Rechtsstand: 19.08.2021Fundstelle: BGBl I 2021, 3886 [Anlageband]Ausgefertigt: 19.08.2021

Vorschriften

Für dieses Gesetz sind noch keine einzelnen Vorschriften hinterlegt.