AWZROVAnlAmtlich · § 5 UrhG
Raumordnungsplan für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone in der Nordsee und in der Ostsee (Anlage zur Verordnung über die Raumordnung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone in der Nordsee und in der Ostsee)
Rechtsstand: 19.08.2021Fundstelle: BGBl I 2021, 3886 [Anlageband]Ausgefertigt: 19.08.2021
Vorschriften
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